Neues Waldgesetz: Wandern nur noch auf Wegen.
Auch wenn ich in diesem Blog nicht zu politisch werden will möchte ich hier kommentiere.
Bei dem Gesetzentwurf zum Betreten des Waldes in Schleswig Holstein soll das Betreten des Waldes abseits von Forstwegen (damit sind nur die mit Fahrzeugen befahrbaren Wege, KEINE 1m breiten Fußwege, gemeint) verboten werden.
Warum? Laut Aussage des Ministeriums zum Schutz von Bedrohten Arten wie z.b. Seeadlern. Ich dachte immer das genau für so etwas Naturschutzgebiete da sind. Welche Seeadlerrasse ist eigentlich ein Bodenbrüter, so das der Pilzsammler oder der Geocacher durch das Gelege trampeln kann oder das Tier stört?
Warum kann mir das Pilzesammeln verboten werden? Oder ist es die Lobby der Jäger und Förster die einen so starken Einfluss auf die Regierung hat?
Nun das Gesetz soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Warten wir ab ob das Pilzesammeln, der Waldspaziergang oder das Cachen nächstes Jahr im Wald wirklich illegal ist. Gerade in diesem Superwahljahr sollte man diese Einschränkung der Persönlichkeitrechte etwas mehr thematisieren.
Interessant ist im übrigen, das sogar die Grünen in SH gegen diesen Gesetzentwurf wettern. Auch de Einschränkung des Verbots auf Februar bis Juni macht den Entwurf nicht besser.
Ich hoffe das wir in Niedersachen von solchen Gesetzen verschont bleiben, denn das ist Ländersache.Macht möglichst viele auf dieses Gesetz aufmerksam, um eine breite Lobby zu schaffen.
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